Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lech Zürs-Gutschein

    1. Grundsätzlich können Lech Zürs-Gutscheine bei allen Lecher und Zürser Betrieben eingelöst werden, die die Gutscheine als Zahlungsmittel akzeptieren. Ein grundsätzliches Recht auf die Annahme von Lech Zürs-Gutscheinen aus Konsumentensicht besteht nicht, unabhängig davon, ob der Betrieb auf der Liste steht oder nicht.
    2. Lech Zürs-Gutscheine sind lt. den gesetzlichen Vorgaben 30 Jahre ab Ausgabedatum gültig.
    3. Die Gutscheine können von Konsumenten nicht direkt in Bargeld abgelöst werden.
    4. Der Erwerb von Lech Zürs-Gutscheinen zu gewerblichen Zwecken (insbesondere der Handel und gewerbliche Wiederverkauf von Gutscheinen) ist nicht gestattet.
    5. Das Kopieren von Lech Zürs-Gutscheinen ist strengstens untersagt. Das Erstellen von Duplikaten bzw. Fälschungen wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
    6. Die Darstellung von Lech Zürs-Gutscheinen in Medien (z.B. in Form von Inseraten) ist nur mit Genehmigung der Raiffeisenbank Lech gestattet.
    7. Teilnehmende Betriebe, die Lech Zürs-Gutscheine annehmen sind verpflichtet, sich über die Sicherheitsmerkmale der Lech Zürs-Gutscheine kundig zu machen. Bei der Annahme von Lech Zürs-Gutscheinen sind diese von den Betrieben auf ihre Echtheit zu überprüfen. Im Zweifel ist vor einer Annahme die Raiffeisenbank Lech beratend hinzuzuziehen. Duplikate bzw. Fälschungen können bei der Raiffeisenbank Lech nicht gegen Geld eingetauscht werden. Das Risiko bei einer möglichen Annahme von Fälschungen trägt ausschließlich der betroffene Betrieb. Die Raiffeisenbank Lech kann in einem solchen Fall keinen Ersatz leisten.
    8. Clearing von Lech Zürs-Gutscheinen
      Lech Zürs-Gutscheine können grundsätzlich nur von Lecher und Zürser Betriebe gegen Bargeld eingelöst werden. Pro 10-Euro-Gutschein wird ein Bearbeitungsentgelt (Clearing-Gebühr) von 40 Cent eingehoben. Darin enthalten sind 20% Mehrwertsteuer (8 Cent)
      Um Gutscheine gegen Geld einlösen zu können, müssen diese auf der Rückseite mit dem Firmenstempel des einlösenden Betriebes versehen sein. Der Betrag wird nach Wunsch entweder bar ausgezahlt oder auf das Konto des einlösenden Betriebes überwiesen. Bei einer Überweisung auf eine „Fremdbank“ fallen zusätzlich Überweisungsspesen an.Bei folgenden Stellen können Betriebe Gutscheine einlösen:
      – Raiffeisenbank Lech
      – Hypobank Lech
      – Sparkasse Lech
      – Volksbank Lech
      Von Betrieben eingelöste Gutscheine werden durch Stempel entwertet. Gutscheine, die entwertet wurden, sind ungültig und dürfen nicht erneut in Umlauf gebracht werden.
    9. Die Raiffeisenbank Lech haftet nicht für die uneingeschränkte Einlösbarkeit von Lech Zürs-Gutscheinen bei den von Gutscheinbesitzern gewählten Betrieben. Für die Leistungserbringung haften ausschließlich die Betriebe selbst. Eine Haftung der Raiffeisenbank Lech in Bezug auf vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Raiffeisenbank Lech als Betreiber des Gutscheinsystems behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne ausdrückliche Bekanntmachung zu ändern.

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Bludenz (Österreich).
Fassung 1, Stand: November 2015